Die Frage nach dem Verdienstentgang stellt sich in der Regel nach einem Schadenfall.
Dabei ist zu beantworten was verdient worden wäre, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
Im Zuge dessen ist zu hinterfragen und zu eruieren, welche Kosten miteinzubeziehen sind – was zumeist – betrifft es Unternehmen – eine ausreichend nachvollziehbare Kostenrechnung verlangt.
Die Feststellung des Verdienstentgangs von Privatpersonen mit nicht selbständigen Einkünften verlangt ebenfalls fundierte Kenntnisse des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie der Personalverrechnung im Allgemeinen.