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Unsere Schwerpunkte
Stichworte A-Z

Der richtige Zugang

klar und deutlich. leicht verständlich und nachvollziehbar. fachlich abgesichert.

Prof. Rudolf Siart & Mag. René Lipkovich

 

Die Sache verstehen

Das Produkt Gutachten ist ein Instrument, das die Informationsbedürfnisse der Adressaten bzw. Klienten erfüllen muss.

Das Ziel ist ein sachlich richtiges Gutachten, das hohen Anforderungen gerecht wird und zu vernünftigen Kosten erstellt wurde.

 

Das Gutachten wird dann nutzenbringend sein, wenn die Empfänger die Informationen einwandfrei verstehen. Das Gutachten muss nachvollziehbar sein, damit Schlüsse, Entscheidungen und Urteile aus einer gesicherten Basis heraus möglich sind.

 

Daher sammeln wir die notwendigen Informationen, verarbeiten diese im Befund und ziehen dann im Gutachten die (uns zustehenden) Schlüsse – nachvollziehbar für die Adressaten.

 

 

Das Machbare machen

Die Gutachtensadressaten haben zurecht eine hohe Erwartungshaltung an die Qualität des Gutachtens.

Sie erwarten sich Entscheidungsgrundlagen und die Klärung von Sachverhalten.

 

Mitunter gehört dazu auch das Aufzeigen von möglichen Wegen. Damit soll schlussendlich die Arbeit zu (finanzieller) Sicherheit und vielleicht (größerer) Rechtsklarheit führen – das möchten wir ermöglichen.

 

 

Auf den Punkt gebracht

Unser Verständnis bei der Erstellung von Gutachten ist stets, dass diese:

 

Der springende Punkt ist eine klare und deutliche Sprache.

Sie ermöglicht es, ohne Fachchinesisch den Sachverhalt aufzubereiten und die Schlüsse so nachvollziehbar und verständlich zu präsentieren, dass alle Beteiligten mit der Information im wahrsten Sinne des Wortes etwas anfangen können.

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

Cash Flow

Sport

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Working Capital

Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

kontakt | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung

 

 

slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer