Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Die Frage nach dem Verdienstentgang stellt sich in der Regel nach einem Schadenfall.
Dabei ist zu beantworten was verdient worden wäre, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
Im Zuge dessen ist zu hinterfragen und zu eruieren, welche Kosten miteinzubeziehen sind – was zumeist – betrifft es Unternehmen – eine ausreichend nachvollziehbare Kostenrechnung verlangt.
Die Feststellung des Verdienstentgangs von Privatpersonen mit nicht selbständigen Einkünften verlangt ebenfalls fundierte Kenntnisse des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie der Personalverrechnung im Allgemeinen.
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
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