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Stichworte A-Z

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Die Frage nach dem Verdienstentgang stellt sich in der Regel nach einem Schadenfall.

 

Dabei ist zu beantworten was verdient worden wäre, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.

Im Zuge dessen ist zu hinterfragen und zu eruieren, welche Kosten miteinzubeziehen sind – was zumeist – betrifft es Unternehmen – eine ausreichend nachvollziehbare Kostenrechnung verlangt.

Die Feststellung des Verdienstentgangs von Privatpersonen mit nicht selbständigen Einkünften verlangt ebenfalls fundierte Kenntnisse des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie der Personalverrechnung im Allgemeinen.

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

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Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

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Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

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  • by Dominik Stegmayer