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Gegenüberstellung Rechenmodell Zahlungsunfähigkeit OGH und dBGH

Gegenüberstellung Rechenmodell zur ZA laut OGH_und dBGH

Gegenüberstellung Rechenmodell zur Zahlungsunfähigkeit laut OGH_und dBGH

 

Wir haben auf Basis wesentlicher Auszüge aus höchstgerichtlichen Urteilen des OGH und des deutschen Bundesgerichtshofs (dBGH) zur Feststellung der Zahlungs(un)fähigkeit eine Gegenüberstellung der Berechnungen gemäß österreichischer bzw. deutscher Judikatur erstellt.


Alle Beiträge der verwandten Kategorie(n):

Finanzstrafrecht - Zahlungsunfähigkeit

 

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Rechenmodell zur Zahlungsfähigkeit nach OGH

Darstellung der Berechnung der Zahlungsunfähigkeit nach OGH 3 Ob 99/10w vom 19.01.2011

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Siart, R. / Rieder K. (2017). In: ZWF, 2017 (5), 206-212.

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Feststellung der Zahlungs(un)fähigkeit im Hinblick auf §159 StGB

Ein Plädoyer für die dynamische Interpretation. In: Taxlex, 2006, 8a, S. 459-465.

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Cashflow – eine Einführung

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Insolvenzen und die möglichen Folgen – treffen Sie Vorsorge

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Beurteilung der Zahlungs(un)fähigkeit aus Sicht des Buchsachverständigen (Teil I)

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Handbuch des Buchsachverständigen (2. Auflage)

Praxisleitfaden für Gutachten im Zivil- und Strafverfahren. Von: Rudolf Siart und Gerhard Pohnert...

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Vortrag Prof. Siart zu Zahlungsunfähigkeit und Privatgutachten

... und eine Frage- und Antwortliste zur Beschäftigung von Privatgutachter/innen beim AWCCA...

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

Cash Flow

Sport

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Working Capital

Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

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slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer