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Grundsätze

Gutachten müssen ordnungsgemäß erstellt und plausibel sein.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass drei zum selben Thema verfasste Gutachten drei verschiedene Meinungen darlegen, da jeder Gutachter seine eigene Ansicht und Methode hat.

Ausschlaggebend dabei ist jedoch, dass die Gutachten ordnungsgemäß erstellt wurden und plausibel sind.

 

Kurz zusammengefasst ist ein Gutachten dann ordnungsgemäß, wenn es auf einer anerkannten Methode basiert, die Befundaufnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurde und daraus die richtigen Schlüsse (richtige Berechnung und Schlussfolgerung) gezogen werden.

Diesem Grundsatz verpflichtet arbeiten wir an Gutachten.

Als Herausgeber und Autor des „Handbuchs des Buchsachverständigen – Praxisleitfaden für Gutachten im Zivil- und Strafverfahren“ habe ich, Rudolf Siart, mich mit den Grundsätzen beschäftigt und Prinzipien herausgearbeitet, die bisher unwidersprochen sind:

 

Der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit des Gutachtens setzt sich aus folgenden Teilgrundsätzen zusammen:

 

Die anzuwendenden Regeln für Buchsachverständige finden sich selbstverständlich auch in den Standesregeln für Sachverständige, im Berufsrecht der Sachverständigen, im Wirtschaftstreuhänderberufsgesetz und im Wesentlichen in Rechtssätzen.

 

Literatur:

Siart, Rudolf  / Pohnert, Gerhard (Hrsg.) (2023): Handbuch des Buchsachverständigen – Praxisleitfaden für Gutachten im Zivil- und Strafverfahren. 2. Auflage. Wien: Manz.

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

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Wirtschaftsprüfer

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SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

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slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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