Für Parteien ist ein Privatgutachten oft der einzige Weg ihr Kontrollrecht adäquat auszuüben – ob in Bezug auf Gerichtsgutachten, um ein vorliegendes Gerichts- und Privatgutachten fachkundig zu analysieren bzw. dessen Ergebnisse zu beurteilen oder um die Erfolgsaussichten in einem Verfahren besser abschätzen zu können und vertreten zu wissen.
Zudem werden von Seiten der Rechtsanwaltskammer Initiativen gesetzt, um „Waffengleichheit“ vor Gericht herzustellen, sodass Privatgutachten in Zukunft vor Gericht mehr Bedeutung und Gewicht erlangen werden.
Im Strafverfahren sind die Rechte der Beschuldigten diesbezüglich schon gestärkt. Hier darf der Privatgutachter direkt Fragen an den gerichtlich bestellten Sachverständigen stellen – was grundsätzlich Sinn macht. Aber klarerweise kommt es dabei auf die zielgerichteten Fragen und die Art und Weise des Vorgehens an, wozu es viel Erfahrung braucht.