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Unsere Schwerpunkte
Stichworte A-Z

Kosten

Nachdem es sich – schlussendlich auch aus Kostengründen – um ein wirtschaftliches Unterfangen handelt, kommt der Ökonomie der Gutachtensarbeiten große Bedeutung zu. Selbstverständlich müssen und wollen wir, den ökonomischen Grundsätzen Genüge tuend, unsere Arbeit zu einem vernünftigen Preis bereitstellen.

Die Kosten werden dann, unabhängig von formalen Gegebenheiten, anerkannt werden, wenn der Nutzen, sprich die Information sowie die Verwendbarkeit des Gutachtens gegeben ist, wenn alle Grundsätze eingehalten sind und es in einem planhaften, strukturierten, nachvollziehbaren Verfahren erstellt wurde.

 

Wir werden somit bereits im Vorfeld darstellen, worum es geht, was es kosten kann (bei allen Vorbehalten) und welche möglichen Wege es gibt. Sofern möglich, werden wir aufzeigen, welche Zwischenfragen, Beweisfragen und Rechtsfragen vielleicht schon vorab geklärt werden sollten und welche Erweiterungen möglich sind.

Nur durch Information, die Unterlagenbeschaffung, die Offenlegung der einzelnen Schritte der Untersuchung, aber auch der möglichen Vermeidung von Ausuferungen kann Ökonomie und Verständnis für unsere Arbeit und unseren Aufwand erreicht werden.

 

Bei Unterhaltsgutachten in Fällen von sozialer Härte verrechnen wir außerdem einen reduzierten Stundensatz. (Beispiel: Frage der Herabsetzung des Unterhalts um monatlich 100 Euro…)

 

Zusammengefasst:

Die Kosten für die auftragsgemäße Erstellung eines Gutachtens werden transparent dargestellt, vernünftig gehalten und die Mittel wirtschaftlich eingesetzt.

Dabei ist immer Rücksprache und Kommunikation mit dem Gericht oder dem/der Auftraggeber/in geboten. Dies hilft auch, ein Bewusstsein für unsere Arbeit zu schaffen.

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

Cash Flow

Sport

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Working Capital

Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

kontakt | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung

 

 

slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer