Datum, Ort
Montag 10. Mai 2021,
ARCOTEL Kaiserwasser, Wagramer Strasse 8, 1220 Wien
Referenten
Dr. Gerhard Pohnert, Richter des LG für Strafsachen in Wien
Prof. Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger zu den Fachgebieten Kostenrechnung, Bilanzierung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensbewertung und Finanzstrafsachen
Seminarbeitrag
EUR 180.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte im 1. Jahr* und Rechtsanwaltsanwärter
EUR 280.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. Seminarunterlagen, Konferenzgetränken und Kaffeepause
Seminarziel
Ziel ist das Aufzeigen von Anforderungen an Gutachten im Finanzstrafrecht sowie die Steigerung des Verständnisses, um mögliche Zweifelsfragen an den Sachverständigen oder die Parteien besser herantragen und klären zu können.
Aus dem Inhalt
o Grundlagen der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer/Umsatzsteuer
o Steuererklärungen
o Umsatzsteuer-Formalismen und Strafbarkeit
o Schätzmethode und deren Grundlagen
o Grad der Wahrscheinlichkeit
o Spannungsfeld zwischen abgabenbehördlichen und finanzstrafrechtlichen Schätzungen
o Kriterienkatalog von Anforderungen für die Bewertung von Schätzungen
o Praxisbeispiele aus der Tätigkeit des Sachverständigen in gerichtlichen Strafverfahren
– Beispiel Taxiunternehmen
– Beispiel Baunebengewerbe
– Beispiel Gastronomie
– Beispiel Statistik
– Beispiel Prostitution
o Freie Beweiswürdigung als Unwägbarkeit
o Die Rolle des Prüfers im Ermittlungsverfahren und als Zeuge
o Mitwirkungsmöglichkeit des Privatsachverständigen gegeben?
Methode:
Ausgehend von steuerrechtlichen Grundlagen bis hin zu Praxisbeispielen aus der Erfahrung der Vortragenden, wird die Erstellung und Auswertung von Gutachten im Finanzstrafrecht nach der Methode „Hausverstand“ nachvollziehbar und verständlich aufbereitet. Zum besseren Verständnis werden allfällige Kritikpunkte an möglichen Vorgehensweisen analysiert.
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Anwaltsakademie
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
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