Der Buchsachverständige im Fokus von Beitrag zur Wahrheitsfindung, Informationspflicht und Haftungsvermeidung. 05.10.2023
Resumé
Gestern ist unsere Jahrestagung 2023 über die Bühne gegangen.
Es war der erwartete Austausch zwischen den verschiedenen in Gerichtsverfahren involvierten Disziplinen und Akteuren.
Viele TeilnehmerInnen haben ihre Fragen und damit Praxisbeiträge eingebracht.
Ganz wichtig war die Benennung der Anforderungen des Gerichts an die Buchsachverständigen. Nicht zuletzt wurde unser Praktikerbeitrag (SLT Gutachten) zur Ermittlung des Zeitpunktes der Zahlungsunfähigkeit positiv aufgenommen und in die Praxis mitgenommen.
Es war intensiv und hat Spaß gemacht.
Danke dafür!
Prof. Mag. Rudolf Siart, 6.10.23
Jahrestagung der Buchsachverständigen 2023
Der Buchsachverständige im Fokus von Beitrag zur Wahrheitsfindung, Informationspflicht und Haftungsvermeidung
Diese Tagung verfolgt das Ziel, das Verständnis zwischen den Disziplinen „Recht“ und „Betriebswirtschaftslehre“ zu verbessern und damit für das Informationsprodukt Gutachten noch mehr Bewusstsein und ein besseres Verständnis zu schaffen.
Dabei werden Haftungsfragen und Haftungsvermeidung aus der Sicht der Buchsachverständigen ebenfalls Thema sein.
Datum
Donnerstag 05. Oktober 2023 9-17 Uhr
Ort
Double Tree by Hilton – Vienna Schönbrunn
Schlossallee 8
1140 Wien
Leitung
Prof. Mag. Rudolf Siart (SLT Gutachten)
Vortragende
Mag. Dr. Peter Handl (PwC)
Dr. Lukas Kollmann (Kollmann & Wolm Rechtsanwälte GesbR)
Mag. Claudia Moravec-Loidolt (LG für Strafsachen Wien)
Andreas Neuhold, MSc (SLT Gutachten)
Mag. Klaus Rieder (SLT Gutachten)
ao. Univ-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer (Universität Graz)
Dr. Heinz Stöger (RA Kanzlei Stöger)
Folder und Anmeldung
Jahrestagung_Buchsachverstaendige_2023 Folder MANZ Rechtsakademie
Online-Buchung auf der Website von MANZ
Programm
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38
Email: office@slt-gutachten.at
kontakt | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung