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Unsere Schwerpunkte
Stichworte A-Z

Schwerpunkt: Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Zu den Wirtschaftsdelikten zählen insbesondere – aber nicht nur – §153 StGB Untreue; §156 StGB Betrügerische Krida; §159 StGB Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen; §163a und §163b StGB „Bilanzfälschungsdelikte“.

 

Auch im Wirtschaftsstrafrecht ist die ex ante Sicht entscheidend – oft wird vergessen oder übersehen, dass viele Schlüsse erst durch die Beurteilung von Beweisfragen möglich sind. Also sind Varianten zu bilden und, bevor diese ausufern, das Gericht darauf hinzuweisen.

 

Gerade im Strafverfahren kommt dem Sachverständigen große Verantwortung zu. Oft obliegt es auch dem Privatgutachter Bewusstsein zu schaffen und Auswege zu finden – gemeinsam mit der Verteidigung.

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Rechenmodell zur Zahlungsfähigkeit nach OGH

Darstellung der Berechnung der Zahlungsunfähigkeit nach OGH 3 Ob 99/10w vom 19.01.2011

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Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Siart, R. / Rieder K. (2017). In: ZWF, 2017 (5), 206-212.

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Feststellung der Zahlungs(un)fähigkeit im Hinblick auf §159 StGB

Ein Plädoyer für die dynamische Interpretation. In: Taxlex, 2006, 8a, S. 459-465.

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

Cash Flow

Sport

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Working Capital

Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

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slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer