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Stichworte A-Z

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Für Parteien ist ein Privatgutachten oft der einzige Weg ihr Kontrollrecht adäquat auszuüben – ob in Bezug auf Gerichtsgutachten, um ein vorliegendes Gerichts- und Privatgutachten fachkundig zu analysieren bzw. dessen Ergebnisse zu beurteilen oder um die Erfolgsaussichten in einem Verfahren besser abschätzen zu können und vertreten zu wissen.

 

Zudem werden von Seiten der Rechtsanwaltskammer Initiativen gesetzt, um „Waffengleichheit“ vor Gericht herzustellen, sodass Privatgutachten in Zukunft vor Gericht mehr Bedeutung und Gewicht erlangen werden.

Im Strafverfahren sind die Rechte der Beschuldigten diesbezüglich schon gestärkt. Hier darf der Privatgutachter direkt Fragen an den gerichtlich bestellten Sachverständigen stellen – was grundsätzlich Sinn macht. Aber klarerweise kommt es dabei auf die zielgerichteten Fragen und die Art und Weise des Vorgehens an, wozu es viel Erfahrung braucht.

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

Cash Flow

Sport

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Working Capital

Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

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slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer