Der praktische Nutzen von Buchsachverständigen-GA: von der Lösung der Tatfrage zu plausiblen vertretbaren Lösungen. 17.10.2024
Jahrestagung der Buchsachverständigen 2024
Der praktische Nutzen von sachgerecht erstellten Buchsachverständigen-Gutachten – von der Lösung der Tatfrage zu plausiblen vertretbaren Lösungen
Diese Tagung verfolgt das Ziel, das Verständnis zwischen den Disziplinen „Recht“ und „Betriebswirtschaftslehre“ zu verbessern.
Die Lösung der Tatfrage ist dann für die Justiz verwendbar, wenn sie systemgerecht aufbereitet und zumindest plausibilisierbar ist
Datum
Donnerstag 17. Oktober 2024 9-17 Uhr
Ort
Hilton Vienna Plaza
Schottenring 11
1010 Wien
Leitung
Prof. Mag. Rudolf Siart (SLT Gutachten)
Vortragende
Mag. Dr. Robert Bachl (SV, Bachl Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungs GmbH)
Dr.in Sonja Herbst (StA Wien)
Mag. Erich Kandler (SV, Universität Wien)
Mag. Bernhard Löw (StA Wien)
Andreas Neuhold, MSc (SLT Gutachten)
Dr. Martin Neuwirth (RA, Neuwirth Neurater GesbR, Universität Wien)
Prof. Mag. Rudolf Siart (SV, SLT Gutachten)
Folder und Anmeldung
Jahrestagung_Buchsachverstaendige_2024 Folder MANZ Rechtsakademie
Online-Buchung auf der Website von MANZ
Programm
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38
Email: office@slt-gutachten.at
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