Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit beschäftigt sich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Schuldner nicht mehr in der Lage war, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen.
Da die Beauftragung zur Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit meist Jahre nach der Insolvenzeröffnung erfolgt, muss im Nachhinein aus einer ex ante Sicht beurteilt werden, wann Zahlungsunfähigkeit eingetreten und wann diese allenfalls für den Geschäftsführer erkennbar gewesen ist. Es ist immer schwierig dem Grundsatz der ex ante Betrachtung nachzukommen und die Antwort hängt dabei von vielen Einschätzungsfragen zum entsprechenden Stichtag ab. Auch verhindert die meist lückenhafte Datenlage und das Fehlen wesentlicher Unterlagen die exakte Bestimmung eines Zeitpunktes, an dem Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Im Ergebnis ist sodann zumeist das Ende einer Zeitspanne feststellbar: „Zahlungsunfähigkeit ist spätestens zum Zeitpunkt XY eingetreten“.
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
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