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Praxistag für Wirtschaftsstrafverteidiger 2026

Seminar, 17.9.2026. Wirtschaftsstrafrecht im Konzern.

Ein Praktikeraustausch von Strafverteidiger:innen, Zivilanwält:innen, Justiz, Lehre und Buchsachverständigen.

 

Wirtschaftsstrafrecht im Konzern

Strafrechtliche Aspekte von zivilrechtlichen Gestaltungen in größeren wirtschaftlichen Einheiten – Vermeidung & Verteidigung.

Das ohnehin schon komplexe Wirtschaftsstrafrecht gewinnt bei Konzernen noch zusätzlich an Komplexität: Gerade große unternehmerische Einheiten bieten Fallstricke für strafrechtliche Ansatzpunkte.

Auch zivilrechtliche Gestaltungen werden oft zu wenig auf mögliche strafrechtliche Folgen geprüft. Bei dieser Tagung werden Praxisfälle ausgehend von den strafrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und konzernspezifischen Grundlagen analysiert.

Es werden die Tücken, auch die möglichen strafrechtlichen Folgen von zivilrechtlichen Gestaltungen beleuchtet. Auch Verteidigungsstrategien werden besprochen.

 

Datum
Donnerstag 17. September 2026 9-16:30 Uhr

 

Ort

Radisson Blu Das Triest

Wiedner Hauptstraße 12

1040Wien

 

Leitung

Dr. Lukas Kollmann (Kollmann & Wolm Rechtsanwälte GesbR)

Mag. Johann Pauer (PLCB Pauer Law & Caspar-Bures Rechtsanwalts GmbH)

Prof. Mag. Rudolf Siart (SLT Gutachten)

 

Vortragende

Mag. Karl Hengstberger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige)

Dr.in Klara Kiehl (Rechtsanwältin in Wien)

Dr. Arno Maschke (Rechtsanwalt in Wien)

HRin Mag.a Claudia Moravez-Loidolt (Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien)

Mag.a Manuela Ponesch-Urbanek (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und allg. beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige)

 

Anmeldung

Online-Buchung auf der Website von MANZ

 

Programm

 

 

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

Cash Flow

Sport

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Working Capital

Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

kontakt | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung

 

 

slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer