Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Bei Gutachtensaufträgen – im Rahmen von Finanzstrafverfahren oder im Ermittlungsverfahren davor – kommt es auf die Vorarbeit, einerseits der Finanzverwaltung im vorgelagerten Abgabenverfahren, und andererseits auf jene der betreuenden Steuerberater an.
Oft wird die häufig im Schätzungswege ermittelte Basis der Finanzverwaltung übernommen, ohne zu hinterfragen, ob es vor dem Hintergrund, dass in einem Finanzstrafverfahren die Behörde (und nicht wie im Abgabenverfahren der Steuerpflichtige) beweispflichtig ist.
Es benötigt somit eine eingehende Auseinandersetzung mit den Schätzungen, da es allenfalls weiterer Feststellungen bedarf oder eines anderen Schätzungsmaßstabs – der eine für Strafverfahren ausreichende Sicherheit aufweist.
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
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