klar, deutlich, leicht verständlich und vor allem nachvollziehbar. fachlich abgesichert.
Gutachten müssen ordnungsgemäß erstellt und plausibel sein.
Hochqualifizierte Mitarbeiter, 30 Jahre und mehr als 700 Gutachten Erfahrung.
Privatgutachten sind keine Wunschkonzerte sondern wichtige Kontrollinstrumente.
Oft sind kurze Vorabstellungnahmen sinnvoll.
Transparente Darstellung, ökonomische Gutachtenserstellung und klare Kommunikation mit dem Auftraggeber.
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38
Email: office@slt-gutachten.at
kontakt | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung