„Es muss ja nicht immer gleich ein Gutachten sein?“
Mitunter wird uns nachgesagt, dass „SLT Gutachten teuer, aber wirkungsvoll“ sind.
Vielmehr gilt, dass wir stets auf die Kosten achten. Dazu ist es wichtig, dass wir zum richtigen Zeitpunkt schon miteingebunden werden, am besten frühzeitig. Denn so können gleich die wichtigen Fragen geklärt und leere Kilometer vermieden werden.
Wir erstellen nur dann sehr umfangreiche Gutachten, wenn sie notwendig sind. Nicht zum Spaß.
Zuallererst finden wir eine rasche Erstanalyse und Beratung mit den Beteiligten und Rechtsanwälten sinnvoll, um abzuklären ob es ein Privatgutachten braucht und welches Ausmaß hilfreich ist.
In manchen Fällen sind dann Grundlagen-Gutachten oder die bloße Konzeption einer Strategie (stufenweises Vorgehen) eine kluge Lösung und Hilfe.
Ebenso vereinbaren wir gerne Kostenlimits. So ist von vornherein das Budget für alle Beteiligten geklärt.
Somit kann der Beitrag von SLT Gutachten in sehr unterschiedlichen Formaten erfolgen – entsprechend dem Spruch „Es muss ja nicht immer ein Gutachten sein“:
Besprechen wir Ihre Situation und finden das passende Format!
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Email: office@slt-gutachten.at
Prof. Rudolf Siart & Mag. René Lipkovich
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
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1160 Wien
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