veröffentlicht: 22. April 2019
Ein Plädoyer für die dynamische Interpretation. In: Taxlex, 2006, 8a, S. 459-465.
veröffentlicht: 22. April 2019
Alle Beiträge der verwandten Kategorie(n):
War dieser Artikel interessant für Sie? einfach weitersagen: |
Darstellung der Berechnung der Zahlungsunfähigkeit nach OGH 3 Ob 99/10w vom 19.01.2011
...weiterlesen!
Gegenüberstellung Rechenmodell zur ZA laut OGH_und dBGH
...weiterlesen!
Siart, R. / Rieder K. (2017). In: ZWF, 2017 (5), 206-212.
...weiterlesen!
Mit dem Cashflow kann die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens festgestellt werden.
...weiterlesen!
Die Cashflow-Schuldenrate zeigt an, wie viel Zeit die Rückzahlung des Fremdkapitals benötigen...
...weiterlesen!
In Krisenzeiten ist die Dokumentation der finanziellen Lage besonders wichtig.
...weiterlesen!
R. Siart, A. Neuhold, K. Rieder. in: ZWF, Heft 3, Mai 2021.
...weiterlesen!
R. Siart, A. Neuhold, K. Rieder. In: ZWF, Heft 4, Juli 2021.
...weiterlesen!
Praxisleitfaden für Gutachten im Zivil- und Strafverfahren. Von: Rudolf Siart und Gerhard Pohnert...
...weiterlesen!
... und eine Frage- und Antwortliste zur Beschäftigung von Privatgutachter/innen beim AWCCA...
...weiterlesen!
Die Vortragsunterlagen als Download.
...weiterlesen!
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38
Email: office@slt-gutachten.at
kontakt | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung