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Unsere Schwerpunkte
Stichworte A-Z

Gutachtensarbeiten in optimaler Größe

„Es muss ja nicht immer gleich ein Gutachten sein?“

Unser Beitrag:

Mitunter wird uns nachgesagt, dass „SLT Gutachten teuer, aber wirkungsvoll“ sind.

 

Vielmehr gilt, dass wir stets auf die Kosten achten. Dazu ist es wichtig, dass wir zum richtigen Zeitpunkt schon miteingebunden werden, am besten frühzeitig. Denn so können gleich die wichtigen Fragen geklärt und leere Kilometer vermieden werden.

Wir erstellen nur dann sehr umfangreiche Gutachten, wenn sie notwendig sind. Nicht zum Spaß.

Zuallererst finden wir eine rasche Erstanalyse und Beratung mit den Beteiligten und Rechtsanwälten sinnvoll, um abzuklären ob es ein Privatgutachten braucht und welches Ausmaß hilfreich ist.

 

 

In manchen Fällen sind dann Grundlagen-Gutachten oder die bloße Konzeption einer Strategie (stufenweises Vorgehen) eine kluge Lösung und Hilfe.

Ebenso vereinbaren wir gerne Kostenlimits. So ist von vornherein das Budget für alle Beteiligten geklärt.

 

 

small – medium – large – x-large

Somit kann der Beitrag von SLT Gutachten in sehr unterschiedlichen Formaten erfolgen –  entsprechend dem Spruch „Es muss ja nicht immer ein Gutachten sein“:

 

 

Unser Vorschlag:

Besprechen wir Ihre Situation und finden das passende Format!

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Email: office@slt-gutachten.at

 

Prof. Rudolf Siart & Mag. René Lipkovich

 

 

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

Stichworte A bis Z:

Cash Flow

Sport

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Working Capital

Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

Thaliastraße 85

1160 Wien

 

Telefon: +43 (1) 493 13 99

Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38

Email: office@slt-gutachten.at

 

kontakt | suche | mobile version | sitemap | impressum - datenschutz - haftung

 

 

slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer