Seminar, 17.9.2026. Wirtschaftsstrafrecht im Konzern.
Ein Praktikeraustausch von Strafverteidiger:innen, Zivilanwält:innen, Justiz, Lehre und Buchsachverständigen.
Wirtschaftsstrafrecht im Konzern
Strafrechtliche Aspekte von zivilrechtlichen Gestaltungen in größeren wirtschaftlichen Einheiten – Vermeidung & Verteidigung.
Das ohnehin schon komplexe Wirtschaftsstrafrecht gewinnt bei Konzernen noch zusätzlich an Komplexität: Gerade große unternehmerische Einheiten bieten Fallstricke für strafrechtliche Ansatzpunkte.
Auch zivilrechtliche Gestaltungen werden oft zu wenig auf mögliche strafrechtliche Folgen geprüft. Bei dieser Tagung werden Praxisfälle ausgehend von den strafrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und konzernspezifischen Grundlagen analysiert.
Es werden die Tücken, auch die möglichen strafrechtlichen Folgen von zivilrechtlichen Gestaltungen beleuchtet. Auch Verteidigungsstrategien werden besprochen.
Datum
Donnerstag 17. September 2026 9-16:30 Uhr
Ort
Radisson Blu Das Triest
Wiedner Hauptstraße 12
1040Wien
Leitung
Dr. Lukas Kollmann (Kollmann & Wolm Rechtsanwälte GesbR)
Mag. Johann Pauer (PLCB Pauer Law & Caspar-Bures Rechtsanwalts GmbH)
Prof. Mag. Rudolf Siart (SLT Gutachten)
Vortragende
Mag. Karl Hengstberger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige)
Dr.in Klara Kiehl (Rechtsanwältin in Wien)
Dr. Arno Maschke (Rechtsanwalt in Wien)
HRin Mag.a Claudia Moravez-Loidolt (Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien)
Mag.a Manuela Ponesch-Urbanek (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und allg. beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige)
Anmeldung
Online-Buchung auf der Website von MANZ
Programm

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: +43 (1) 493 13 99
Fax: +43 (1) 493 13 99 – 38
Email: office@slt-gutachten.at
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